Diplomierte/r Trainer/in und DigiCoach in der Erwachsenenbildung –
NQR-Niveau V

Der Lehrgang umfasst 166 Unterrichtseinheiten (UE), aufgeteilt in neun Fachmodule und eine Hospitationsphase.

Schaffen Sie mit unserem Lehrgang eine zeitgemäße, fundierte Basis für Ihre Tätigkeit als Trainer/in und/oder Vortragende/r in der Erwachsenenbildung

Sowohl im Wirtschaftsbereich als auch im öffentlichen Sektor, hier speziell im arbeitsmarktpolitischen Kontext, tun sich in der Erwachsenenbildung vielfältige berufliche Möglichkeiten für Trainer und Trainerinnen auf.

In einer umfassenden, fundierten Trainer/innenausbildung vermitteln wir unseren Lehrgangsteilnehmer/innen praxisorientierte und erprobte Skills sowie Online-Know-How, das unsere Absolvent/innen auf ihre Arbeit in einer Bildungslandschaft vorbereitet, die sich im digitalen Umbruch befindet und vielfältige Kompetenzen erforderlich macht.

Als erfolgreiche/r Trainer/in in der Erwachsenenbildung erwarten Ihre Auftraggeber/innen und Teilnehmer/innen Seminare, Trainings und Workshops, die optimal auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten sind, professionell konzeptioniert und auf erwachsenengerechtes Lernen und neue Lernformen ausgerichtet sind.

Im Lehrgang mit dem Abschluss Diplomierte/r Trainer/in und DigiCoach in der Erwachsenenbildung erwerben Sie diese Kompetenzen und können Ihr didaktisch-methodisches Fachwissen und Können vertiefen und erweitern. Unser didaktisches Konzept ermöglicht dabei berufsbegleitendes Lernen durch einen Mix aus Präsenz- und Onlinemodulen. Darüber hinaus sammeln Sie umfassende Praxiserfahrung und werden somit bestmöglich auf Ihre Karriere als Trainer/in vorbereitet.

NQR – Der Nationale Qualifikationsrahmen

Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen.

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In Europa gibt es unterschiedliche, historisch gewachsene Bildungssysteme und eine Vielzahl an Qualifikationen. Da die Mobilität der Menschen in Europa immer mehr steigt, sei es in der Ausbildung oder im Berufsleben, entstand der Wunsch nach mehr Klarheit und Vergleichbarkeit.

Die Europäische Kommission empfahl allen EU-Mitgliedstaaten den Aufbau eines Nationalen Qualifikationsrahmens. Jedes Land implementiert einen eigenen Qualifikationsrahmen, indem nationale Qualifikationen aus unterschiedlichen Bildungsbereichen (von der beruflichen Bildung, der Hochschulbildung bis hin zur Aus- und Weiterbildung) aufgrund ihrer Lernergebnisse eindeutig einem Niveau zugeordnet werden.

Über den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) als Übersetzungsinstrument werden alle national zugeordneten Qualifikationen referenziert und so vergleichbar gemacht.

Ziel ist es, nationale Qualifikationen und das österreichische Bildungssystem auf europäischer Ebene verständlich zu machen, dadurch die grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und Beschäftigten zu fördern sowie deren Teilnahme am lebenslangen Lernen zu unterstützen.Weitere Ziele sind die Erhöhung der Transparenz von Qualifikationen und die Weiterentwicklung der Lernergebnisorientierung.

Der österreichische NQR hat dabei eine ausschließlich orientierende und keine regulierende Funktion. Das NQR-Gesetz wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie unter Einbeziehung aller nationalen Ansprechgruppen entwickelt. Es regelt die Zuordnung österreichischer Qualifikationen auf Basis von Lernergebnissen zu einem der acht Qualifikationsniveaus des Nationalen Qualifikationsrahmens sowie die Veröffentlichung dieser Zuordnung zu Informationszwecken im NQR-Register.

Zielsetzung des NQR-Gesetzes ist es, den Nationalen Qualifikationsrahmen als Instrument zur Förderung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen in Österreich und Europa sowie zur Förderung des lebensbegleitenden Lernens, welches formales, nicht-formales und informelles Lernen umfasst, einzusetzen.

Qualifikationsregister.at

Zielgruppe:

Personen, die bereits über Trainingserfahrung bzw. Trainingsinteresse verfügen und im Rahmen einer fundierten Ausbildung relevante Kompetenzen in Theorie und Praxis zur Professionalisierung ihrer Tätigkeit erwerben wollen.

Inhalte & Zertifizierung

Das Tätigkeitsspektrum von Diplomierten Trainer/innen und DigiCoaches in der Erwachsenenbildung lässt sich in vier Bereichen mit folgenden Lernzielen zuordnen:

A - Auftragsgespräch/Briefing

Auf Basis eines professionell geführten Auftragsgespräches die Ausgangssituation und zentralen Anliegen potenzieller Auftraggeber/innen (d.h. ihrer Wünsche, Vorstellungen sowie Bedürfnisse der Zielgruppe) zu erfassen, zu konkretisieren sowie gegenüber vorgegebenen Rahmenbedingungen (d.h. Budget- und Zeitvorgaben, Kompetenzstand der Zielgruppe, eigenes Angebotsportfolio) hinsichtlich Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten.

Die Durchführung von Trainings unter Beachtung wirtschaftlicher und strategischer Gesichtspunkte zu kalkulieren, rechtskonforme Angebote zu erstellen sowie Verträge abzuschließen,

B – Planung und Design

Wirkungsstarke Präsenz-Trainings auf Basis fundierter Theoriekenntnisse (u.a. Methodik, Didaktik, Fachkenntnisse) zielgruppen- und anforderungsgerecht zu planen und zu konzipieren.
Wirkungsstarke Online-Trainings bzw. Online-Lerneinheiten innerhalb hybrider Veranstaltungen auf Basis fundierter Theoriekenntnisse (u.a. Methodik, Didaktik, Fachkenntnisse) zielgruppen- und anforderungsgerecht zu planen und zu konzipieren.
Trainings insbesondere unter Einbeziehung altersgerechter Lernmethodik und gendersensibler Didaktik zu gestalten.

C – Durchführung und Steuerung

Trainings in Präsenz-, Online- und hybrider Form erwachsenengerecht durchzuführen und im Hinblick auf die Erreichung der Lernziele zu steuern.

Gruppen- und Teamprozesse zu erfassen, produktiv für den Verlauf des Trainings zu nutzen sowie mit Widerständen und Konflikten umzugehen.
Auf Basis ihres prüfungsdidaktischen Wissens zielgruppen- und anforderungsgerechte Tools und Methoden zur Leistungsfeststellung einzusetzen, den Teilnehmenden Feedback zu ihrem Lernfortschritt zu geben sowie sie in ihrem Lernprozess zu unterstützen,

D – Nachbereitung und Kundenpflege

Trainings im Sinne der Qualitätssicherung zu evaluieren (u.a. durch Fragebogen-Erhebungen, durch Führen von Feedback-Gesprächen) und den Ergebnissen entsprechend in inhaltlicher und/oder organisatorischer Hinsicht weiterzuentwickeln.
Die eigene Trainingstätigkeit zu reflektieren, entsprechende Schlussfolgerungen abzuleiten und Verbesserungsmaßnahmen zu setzen, kund: innenorientiert und unternehmerisch zu agieren.

Das Zertifikat dient in erster Linie dem Nachweis der Professionalität der Inhaber/innen, was sowohl im Umgang mit potenziellen Auftraggeber:innen wichtig ist, als auch als „Qualitätssiegel“ für Lernende.

  •  Bereiche und Sektoren bzw. Berufs- und Tätigkeitsfelder Diplomierte Trainer/innen und DigiCoaches in der Erwachsenenbildung sind unselbstständig (angestellt), vielfach aber selbstständig bei Weiterbildungseinrichtungen, für (größere) Unternehmen oder sonstigen Institutionen, die Weiterbildungen anbieten, tätig. Zudem können sie auch Tätigkeiten in Personalabteilungen oder Personalberatungsfirmen übernehmen, in denen sie ihre methodisch-didaktischen Kompetenzen bzw. ihr Wissen über den Bildungsmarkt einbringen können.
  • Der DTDC-Abschluss entspricht in Bezug auf Inhalt und Stundenausmaß jenen Anforderungen, die das AMS für Trainer/innen im arbeitsmarktpolitischen Bereich festgelegt hat.

Für den Eintritt in den DTDC-Lehrgang gelten bestimmte qualifikatorische und persönliche Voraussetzungen, die die Teilnehmenden anhand von Zertifikaten und sonstiger Nachweise sowie im Rahmen eines Aufnahmegesprächs mit der Lehrgangsleitung belegen müssen.

Praxistage und Hospitation ergänzen unseren Lehrgang und ermöglichen den direkten Transfer der erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen in die Praxis.

Da die Lehrgangsinhalteauf grundlegendem Trainingswissen und Können aufbauen, müssen die Lehrgangsteilnehmenden bei Eintritt in die Ausbildung über ein gewisses Maß an Trainingspraxis verfügen. Vorausgesetzt wird zudem Fachkompetenz in den Gegenständen/Fachrichtungen, die von den Teilnehmenden unterrichtet werden (z.B. Buchhaltung, Technik, Sprachen, Medien, HR). Diese Kompetenz wird im Zuge des Lehrgangs nicht vertieft, kommt aber bei fachpraktischen Übungen bzw. im praktischen Prüfungsteil zur Anwendung.

Die Tätigkeit als Trainer/in erfordert eine Reihe persönlicher Voraussetzungen, u.a. Aufgeschlossenheit, Motivationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, gutes Zeit- und Selbstmanagement etc. Diese werden im Zuge eines Aufnahmegesprächs zwischen den Kandidat:innen und der Lehrgangsleitung angesprochen bzw. ausgelotet. Diese Voraussetzungen sind oftmals eher bei Personen gegeben, die bereits über Lebens-/Berufserfahrung und damit über ein gewisses Alter verfügen. Zwar ist für den Eintritt in den DTDC-Lehrgang keine Altersuntergrenze festgelegt, aufgrund der qualifikatorischen Voraussetzungen ergibt sich rechnerisch jedoch ein Mindestalter von 19 Jahren.

  • Mindestens Abschluss der oberen Sekundarstufe – nachzuweisen anhand von Zeugnissen
  • Mindestens zweijährige Berufserfahrung nach Abschlusserwerb in jenem Bereich/in jener Fachrichtung, in dem/der Trainings angeboten werden – nachzuweisen anhand von Bestätigungen durch Arbeitgeber/innen oder eines Sozialversicherungsauszuges •
  • Trainingspraxis im Ausmaß von 80 UE (reine Trainertätigkeit, ohne Vor- und Nachbereitung) für Personen, die über „klassische Trainingserfahrung“ verfügen, d.h. Schulungen in Weiterbildungseinrichtungen oder innerbetrieblich – nachzuweisen anhand von Bestätigungen durch Arbeit- bzw. Auftraggeber/innen, Kursbüchern, Seminarprogrammen etc.
  • Trainingspraxis im Ausmaß von 160 UE (als Äquivalenzgröße) für Personen, die über Erfahrungen in Produkt- und Kundenschulungen, in der Durchführung von Fachvorträgen, bei Einschulungen von jüngeren/neuen Kolleg/innen, in Prüfungskommissionen (z.B. Lehrabschlussprüfung, Personenzertifizierungen etc.) verfügen – nachzuweisen anhand von Bestätigungen durch Arbeit- bzw. Auftraggeber/innen
  • Aufnahmegespräch (persönlich, kein Telefoninterview) im Ausmaß von 30 bis 45 Minuten mit der Lehrgangsleitung, um persönliche Voraussetzungen zu eruieren, Trainingspraxis zu reflektieren, insbesondere im Hinblick auf das Kurs-Einstiegsniveau und um auf beiden Seiten Klarheit über Anforderungen/Erwartungen/Zielsetzungen zu schaffen.

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